Warum Kontoprüfung?
Vertrauen ist gut, Kontrolle ist besser ...
Banken und Sparkassen gestalten die Abrechnungen auf Ihr Kontoauszügen schwer nachvollziehbar und schon gar nicht transparent. Es fällt in der Regel über Jahre hinweg nicht auf wenn durch Falschbuchungen Kleinstbeträge vom Girokonto verschwinden. Über einen Zeitraum von 10 Jahren allerdings kann Sie das schon viele Tausende Euros kosten. Sie als Unternehmer können das verhindern. Lassen Sie Ihre Kontoauszüge der letzten 10 oder 20 Jahre prüfen und holen Sie Ihr Geld aus der Vergangenheit zurück. Schließen Sie auch Fehler in Zukunft aus.
Was ist Kontoprüfung?
Mit einer Spezialsoftware wird jede einzelne Buchung auf dem Kontoauszug Ihrer Giro-oder Darlehenskonto geprüft und auf einem Vergleichskonto richtig gestellt.
Was wird geprüft?
- Giro- und Darlehenskonten
Was wird bei der Prüfung festgestellt?
- Falsche Wertstellungen
- Falsche Zinsberechnungen
- Nicht durchgeführte oder zu geringe Zinsanpassung
- Verdeckte Änderung der Kreditlinie
- Zu hohe und unzulässige Bankgebühren
Für wen ist Kontoprüfung interessant?
- Klein- und Mittlere Unternehmen, die Ihre Kontoauszüge von mind. den letzten 10 Jahren aufbewahrt haben.
- Firmen, die hohe Finanzierungen haben oder in der Vergangenheit hatten
- Betriebe, die Ihre Girokonten überwiegend im Soll geführt haben
- Unternehmen, die wissen wollen ob Ihre Bank in der Gegenwart richtig bucht und in der Vergangenheit richtig abrechnet hat
Was können Sie mit der Kontoprüfung erreichen?
- Ihr zuviel bezahltes Geld von Ihrer Bank zurück fordern
- Sich neue Liquidität verschaffen
- mit dem Prüfungsergebnis Ihre bestehenden Bankverpflichtungen (Kontoüberziehung, Darlehen) reduzieren oder ausgleichen
- das Prüfungsergebnis für Ihre anstehenden Kreditverhandlungen verwenden
- die Vorraussetzungen für einen Bankenwechsel schaffen
- Sicherheiten (Grundschulden, Lebensversicherungen, Abtretungen etc.) von Ihrer Bank zurückfordern
- in Zukunft durch unsere laufende Kontoprüfung kein Geld mehr verlieren
- eine von Ihrer Bank anstehende Pfändung oder Zwangsversteigerung abwenden